Goodwill
Die Goodwill-Abschreibung bezeichnet die Abschreibung von Firmenwerten nach Übernahmen, wenn für die erworbene Firma eine Summe bezahlt wurde, die den aktuellen Zeitwert übersteigt. Dieser Aufschlag, auch Goodwill genannt, ist abschreibungsfähig und wird in der Bilanz als Vermögensposten aufgeführt. Der englische Begriff “Amortisation” ist mit der Goodwill-Abschreibung gleichzusetzen.
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