Börsenlexikon

Gewinnmitnahme

Die Realisierung von Kursgewinnen wird auch als Gewinnmitnahme bezeichnet. Voraussetzung dafür ist, dass der aktuelle Kurs gegenüber dem Einstandskurs gestiegen ist. Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen unterliegen Kursgewinne nur dann der Steuer, wenn zwischen Kauf- und Verkaufsdatum weniger als ein Jahr vergangen ist. Dies ändert sich spätestens ab 01.01.2009 mit den neuen Regelungen zur Abgeltungssteuer.

Ähnliche Begriffe: