Börsenlexikon

Genussrecht

Ein durch einen Genussschein verbrieftes Genussrecht gewährt dem Käufer das Recht auf Anteile an Vermögenswerten des Herausgebers. Das können zum Beispiel Rechte am Gewinn oder an einem Liquidationserlös sein - im Gegensatz zu Aktienanteilen, wird mit einem Genussschein allerdings kein Stimmrecht erworben.