Ertragssteuern
Ertragssteuern werden auf einen Vermögenszuwachs in einem bestimmten Zeitraum erhoben und fallen im Gegensatz zu Substanzsteuern nicht an, wenn es keine Veränderung der Besteuerungsgrundlage gegeben hat.
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Ertragssteuern werden auf einen Vermögenszuwachs in einem bestimmten Zeitraum erhoben und fallen im Gegensatz zu Substanzsteuern nicht an, wenn es keine Veränderung der Besteuerungsgrundlage gegeben hat.