Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag bezeichnet nach deutschem Recht einen Vertrag desen Zweck die Gewährung und der Empfang eines Darlehens ist. Er ist ein beidseitig verpflichtender Vertrag und regelt die Ausgestaltung des Gebrauchs und der Rückzahlung der Darlehensgegenstände. Daneben beinhaltet er häufig die Verpflichtung zur Zahlung eines Zinses.

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