Darlehen
Der Begriff Darlehen bezeichnet nach deutschen Recht einen beidseitig verpflichtenden Vertrag. Gegenstand des Vertrages ist die zeitweilige Überlassung eines Sachgegenstandes bzw. Geldwertes. Neben der eigentlichen Rückzahlung ist der Darlehensnehmer häufig zur Zahlung eines Zinses verpflichtet.
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