Collar

Unter Collar wird die vertragliche Festlegung eines Höchstzinssatzes und eines Mindestzinssatzes bei Kapitalbeträgen verstanden. Überschreitet ein Referenzzinssatz die Obergrenze (Cap), so erhält der Käufer vom Verkäufer die Betragsdifferenz zwischen Referenz- und Höchstzins. Bei Unterschreitung der Untergrenze (Floor) muss der Käufer dem Verkäufer die Betragsdifferenz zwischen Referenz- und Mindestzins erstatten. Somit hat ein Kreditnehmer beim Kauf eines Collars die Möglichkeit, die Zinskosten auf einen Maximalwert zu begrenzen. Als Ausgleich ist er bereit, den Mindestzinssatz zu zahlen. Als Collar wird ebenso die vertragliche Festlegung eines Höchst- und Mindestzinssatzes bei Floating-Rate-Notes sowie der gleichzeitige Kauf eines Cap und Verkauf eines Floor (Bandbreitenoption) mit dem Ziel einer kostenlosen Absicherung bezeichnet.

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