Bürgschaft

Der Begriff Bürgschaft bezeichnet nach deutschem Recht einen einseitig-verpflichtenden Vertrag zur Sicherung eines Geschäftes. Dabei verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger bei Nichterfüllung des Vertrages für die Schulden eines Dritten einzutreten. Besonders häufig werden Bürgschaften bei Kreditverträgen abgeschlossen.

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