Buchwert
Der Buchwert bezeichnet im Wesentlichen, das in einer Bilanz festgeschriebene Anlagevermögen, was laut § 266 HGB die immateriellenVermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen beinhaltet. Diese einzelnen Wirtschaftsgüter haben Anschaffungskosten, von denen im handelsrechtlichen Sinne die Abschreibungen als Wert abgezogen werden. Dieser ermittelte Buchwert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des Wirtschaftsgutes, da dieser Berechnungsweg rechtlich vorgegeben ist.
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