Billigst
Einen Kauf- oder Verkaufauftrag für Wertpapiere nennt man billigst, wenn er mit keinem Limit versehen ist. Der Auftraggeber erklärt sich in diesem Fall bereit, jeden Preis für die Aktie zu akzeptieren, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Order ermittelt wird. An den Börsen in Deutschland werden billigst erteilte Aufträge vorrangig vor limitierten Ordern erledigt.
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