Bezugsrechtshandel
Bei der Herausgabe neuer (junger) Aktien, im Rahmen einer Kapitalerhöhung, durch eine Aktiengesellschaft, stehen den Aktionären Bezugsrechte für den Erwerb dieser neuen Aktien zu. Diese Bezugsrechte muss der Aktionär aber nicht ausüben, sondern er kann die Bezugsrechte über die Börse veräußern. Diesen Vorgang nennt man Bezugsrechtehandel.
Nächstes Trading Webinar
Aktuelle Trading Nachrichten