Beleihungsgrenze
Eine wichtige Größe bei der Ermittlung der Sicherheiten im Kreditwesen ist die Beleihungsgrenze. Sie stellt den Prozentwert des Verkehrs- bzw. Marktwertes einer Sicherheit dar. Die Höhe von Beleihungsgrenzen ist allgemein definiert und reicht beispielsweise bei Kontoguthaben bis zu 100 Prozent; bei Lebensversicherungen bis 90 Prozent des Rückkaufwertes; bei Hypotheken bis 60 Prozent des Immobilienverkehrswertes; bei Aktien (Deutsche Standardwerte) bis 60 Prozent des Börsenwertes oder bei Staatsanleihen bis zu 3 Jahren bis 80 Prozent des Kurswertes.
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