Aussetzung der Kursnotierung

Treten im Börsenhandel plötzliche Umstände ein, die überdurchschnittlich starke Schwankungen des Börsenkurses zur Folge haben können, so kann die Börsengeschäftsführung für eine vorübergehende Zeit den Wertpapierhandel und damit die Kursnotierung aussetzen (pausieren).

 

Solche Umstände können vorliegen, wenn ein Emittent eines Wertpapiers die Veröffentlichung wichtiger Informationen ankündigt, die erfahrungsgemäß Einfluss auf den Kursverlauf nehmen (z. B. Übernahmeangebot). Durch die Aussetzung der Kursnotierung sollen alle Anleger die Möglichkeit erhalten, die Kauf- und Verkaufssituation entsprechend des plötzlichen Ereignisses neu zu bewerten und neue Entscheidungen zu treffen. Alle vorliegenden Orders werden gelöscht. Insofern dient die Aussetzung der Kursnotierung vorrangig dem Schutz der Anleger.

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