Akquisitionswährung
Werden bei Firmenübernahmen Aktien als Zahlungsmittel eingesetzt, so werden diese Aktien als Akquisitionswährung bezeichnet. Bei den Aktien muss es sich um Namensaktien handeln, also Aktien die ein vollständiges Eigentums- und Stimmrecht enthalten. Die meisten großen Firmenzusammenschlüsse werden mit Aktien als Akquisitionswährung abgewickelt.
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