Börsenlexikon

Akquisitionswährung

Werden bei Firmenübernahmen Aktien als Zahlungsmittel eingesetzt, so werden diese Aktien als Akquisitionswährung bezeichnet. Bei den Aktien muss es sich um Namensaktien handeln, also Aktien die ein vollständiges Eigentums- und Stimmrecht enthalten. Die meisten großen Firmenzusammenschlüsse werden mit Aktien als Akquisitionswährung abgewickelt.