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Börsenlexikon

Mit dem Brokerage Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Online Brokerage schnell und einfach finden.

Buchstabe E:

Hier finden Sie Erklärungen zum Beispiel zu
Einlagensicherung der schweizer Banken und Effektenhändler:


Der Verein „Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler“ ist Träger der nach Bankengesetz vorgeschriebenen Selbstregulierung zur Sicherung der privilegierten Einlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen von Banken und Effektenhändlern.
Alle Banken und Effektenhändler, die in der Schweiz eine Geschäftsstelle betreiben und privilegierte Einlagen entgegennehmen, sind Mitglieder des Vereins.
Gemäß dem Schweizer Bundesgesetz unterliegen Einlagen bei diesen Geschäftsstellen der genannten Sicherung.

Verfügt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht nun für ein Institut in der Schweiz eine Schutzmassnahme oder die Zwangsliquidation, dann stehen Gelder der Einlagensicherung der schweizer Banken und Effektenhändler bereit. Auf diese Weise können die Kundeneinlagen, Kundengelder den jeweils Berechtigten zügig zugewiesen und auch der schweizer Gläubigerschutz und auch der Finanzplatz Schweiz gestärkt werden.

Durch die vom schweizerischen Gesetzgeber beschlossenen Massnahmen zur Verstärkung des Einlegerschutzes umfasst die Privilegierung seit dem 22. Dezember 2008 Einlagen bis 100.000 Schweizer Franken pro Einleger. Die Einstandspflicht der Einlagensicherung der schweizer Banken und Effektenhändler ist auf eine maximale Beitragspflicht von insgesamt 6 Milliarden Schweizer Franken gedeckelt.

 

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