Bezugsrecht

Unternehmen, die neue Aktien herausgeben, gewähren in der Regel ihren bestehenden Aktionären einen Anspruch auf den Bezug eines Teils der so genannten jungen Aktien. Dieser Anspruch wird Bezugsrecht genannt. Wie viele neue Aktien einem Altaktionär angeboten werden, hängt von dessen bisherigem Anteil am Grundkapital des Unternehmens ab. Wer ein Bezugsrecht nicht selbst nutzen möchte, kann es an der Börse zu einem vom Markt bestimmten Preis verkaufen.

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